Fast jeder, der eine Mietwohnung bewohnt oder vermietet, wurde während oder nach Ende des Mietverhältnisses schon einmal mit Problemen konfrontiert.
Gerne helfe ich Ihnen bereits vor Abschluss eines Mietvertrages bei der Erstellung oder Prüfung des Mietvertrages, den Sie verwenden bzw. abschließen möchten. So kann von vornherein Klarheit über die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter geschaffen werden. Langwierige Streitigkeiten, z.B. über die Pflicht des Mieters zur Renovierung der Wohnung während oder nach Ende der Vertragslaufzeit, können so oftmals vermieden werden.
Probleme entstehen im Rahmen von Mietverhältnissen oder auch nach deren Ende oft in den folgenden Bereichen:
- der Vermieter zahlt die Kaution nicht zurück,
- der Vermieter rechnet nicht über die Nebenkosten ab,
- der Vermieter rechnet zwar über die Nebenkosten ab, die Nachzahlung erscheint aber zu hoch,
- der Vermieter begehrt eine Mieterhöhung,
- Mängel in der Wohnung, insb. Schimmel und Feuchtigkeit,
- Unklarheiten, ob und in welchem Umfang der Mieter die Wohnung renovieren muss (Schönheitsreparaturen)
- Berechnung der Kündigungsfrist, insb., wenn für eine gewisse Zeit ein Kündigungsverzicht vereinbart wurde,
- Kündigung aufgrund von Eigenbedarf durch den Vermieter,
- fristlose Kündigung durch Mieter oder Vermieter.
In diesen und sämtlichen weiteren mietrechtlichen Konstellationen prüfe ich für Sie die Rechtslage und helfe Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und unberechtigt gegen Sie geltend gemachte Ansprüche abzuwehren!