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Aus aktuellem Anlass:
Aufgrund der (immer noch) aktuellen Corona-Pandemie konnten viele Reisen entweder gar nicht oder aber nicht wie geplant durchgeführt werden. In einigen Fällen haben die Reiseveranstalter gekündigt, in anderen Fällen treten Reisende vom Vertrag zurück oder kündigen den Reisevertrag.
Alle Konstellationen hinterlassen bei den Reisenden nun die drängende Frage:
Bekomme ich mein Geld zurück? Und wenn ja, was muss ich dafür tun?
Ich berate Sie gerne über die Erfolgsaussichten und vertrete Sie gegen den Reiseveranstalter, wenn nötig auch in einem Gerichtsverfahren.
Achtung: Sie möchten eine gebuchte Reise nicht antreten und fragen sich, ob Sie die Anzahlung zurückerhalten werden oder ob Sie vielleicht sogar hohe Stornogebühren werden zahlen müssen? Lassen Sie sich im Zweifel beraten, BEVOR Sie den Rücktritt erklären. So vermeiden Sie unliebsame Überraschungen!
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Leider kommt es häufig vor, dass die gebuchte Pauschalreise nicht das hält, was zuvor versprochen wurde.
Beispielsweise ist das gebuchte Hotel plötzlich überbelegt oder hält nicht die Ausstattung vor, die der Reiseprospekt erwarten ließ.
Was Sie bereits vor Ort tun können:
Jeder Mangel sollte der Reiseleitung vor Ort direkt schriftlich angezeigt und bestenfalls von der Reiseleitung gegengezeichnet werden. Lassen Sie sich eine Kopie aushändigen! Gleichzeitig sollte gefordert werden, dass den Mängeln abgeholfen wird.
Und wenn ich die Reise gar nicht erst antreten kann?
Bereits vor Reiseantritt können Probleme auftreten. Häufig sind die folgenden Konstellationen:
- Sie werden krank oder können die Reise aus anderen Gründen nicht antreten.
- Für Ihr Reiseziel liegt eine Terrorwarnung vor oder es brechen politische Unruhen aus.
Ich berate Sie gern über Ihre rechtlichen Möglichkeiten, beispielsweise den Rücktritt von der Reise und die Höhe von evtl. zu zahlenden Stornokosten.
Fluggastrechte
Auf Flugreisen kommt es häufig zu Flugverspätungen oder einer Annullierung des Fluges. Ich prüfe für Sie, ob Ihnen Fluggastrechte zustehen.
Bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden steht dem Fluggast oftmals eine Ausgleichzahlung zu. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise handelt oder ob der Flug direkt bei der Fluggesellschaft gebucht wurde.
Auch im Fall von Gepäckverlust oder Annullierungen können Ihnen Ansprüche gegen die Fluggesellschaft zustehen.